Dienstplanung für Sonn- und Feiertage nachvollziehbar organisieren
§ 10 Arbeitszeitgesetz lässt Sonn- und Feiertagsbeschäftigung unter den dort genannten Voraussetzungen unter anderem in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen zu. § 11 regelt dazu beschäftigungsfreie Sonntage und Ersatzruhetage für Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Die BYT-Schichtplanung kann geplante Dienstzeiten, Urlaub und Krankheit in einer gemeinsamen Oberfläche darstellen. Ob eine konkrete Diensteinteilung zulässig ist und welche Ausgleichszeiten gelten, muss der Pflegebetrieb anhand der gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Vorgaben prüfen.
