Branchenlösung

Zeiterfassung und Dienstorganisation für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste

Mit Boost-Your-Time organisieren Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste Dienstzeiten, mobile Teams, Abwesenheiten, Dokumente und Arbeitsschutz übersichtlicher in einem System.

Branchenüberblick

Typische Herausforderungen in Pflegeeinrichtungen & Pflegediensten

Pflegebetriebe arbeiten mit wechselnden Dienstzeiten, Ausfällen und vielen organisatorischen Nachweisen. Eine digitale Struktur hilft, Informationen besser zusammenzuführen.

Dienstzeiten, Vertretungen und Ausfälle müssen verlässlich geplant werden.

Abwesenheiten wirken sich unmittelbar auf Teams und Versorgung aus.

Mitarbeiterdokumente und Qualifikationsnachweise sollen auffindbar bleiben.

Arbeitsschutz- und Unterweisungsthemen brauchen klare Verantwortlichkeiten.

Lösung

Wie Boost-Your-Time Pflegeeinrichtungen & Pflegedienste unterstützt

BYT unterstützt Pflegebetriebe bei Zeiterfassung, Schichtplanung, Abwesenheiten, Dokumenten und Arbeitsschutz, ohne die Oberfläche unnötig kompliziert zu machen.

Praxis & rechtlicher Rahmen

Arbeitszeit und Organisation verlässlich dokumentieren.

Die folgenden Hinweise beruhen auf den unten verlinkten amtlichen Quellen. Sie beschreiben den organisatorischen Rahmen und ersetzen keine Rechtsberatung für den einzelnen Betrieb.

Dienstplanung für Sonn- und Feiertage nachvollziehbar organisieren

§ 10 Arbeitszeitgesetz lässt Sonn- und Feiertagsbeschäftigung unter den dort genannten Voraussetzungen unter anderem in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen zu. § 11 regelt dazu beschäftigungsfreie Sonntage und Ersatzruhetage für Sonn- oder Feiertagsarbeit.

Die BYT-Schichtplanung kann geplante Dienstzeiten, Urlaub und Krankheit in einer gemeinsamen Oberfläche darstellen. Ob eine konkrete Diensteinteilung zulässig ist und welche Ausgleichszeiten gelten, muss der Pflegebetrieb anhand der gesetzlichen, tariflichen und arbeitsvertraglichen Vorgaben prüfen.

Arbeitszeiten, Pausen und Abwesenheiten getrennt erfassen

§ 4 Arbeitszeitgesetz verlangt im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Nach § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz ist jedenfalls die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und grundsätzlich mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

BYT bildet Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen als getrennte Buchungen ab. Abwesenheiten und geplante Schichten werden zusätzlich in eigenen Bereichen geführt. Dadurch können berechtigte Personen die vorhandenen Daten für Monatswerte und Soll-Ist-Prüfungen zusammenführen, ohne dass das System die arbeitsrechtliche Bewertung übernimmt.

Aufgabenbezogene Unterweisungen und Nachweise bündeln

§ 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit. Sie muss sich auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich beziehen und unter anderem bei Einstellung, Aufgabenänderungen sowie vor der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien stattfinden; erforderlichenfalls ist sie zu wiederholen.

Das optionale BYT-Arbeitsschutzmodul kann freigegebene Unterweisungen und zugehörige Nachweise organisatorisch zusammenführen. Die Gefährdungsbeurteilung, die fachliche Auswahl der Inhalte und die Verantwortung für die Durchführung bleiben beim Pflegebetrieb und den zuständigen Fachpersonen.

Funktionen

Wichtige BYT-Bereiche für Pflegeeinrichtungen & Pflegedienste.

Arbeitszeiten digital erfassen

Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Tageswerte lassen sich digital erfassen und zentral auswerten.

Pausen und Korrekturen verwalten

Pausen, Nachträge und Korrekturen erhalten eine klare Struktur, damit Monatswerte besser nachvollziehbar bleiben.

Urlaub & Krankheit dokumentieren

Urlaub, Krankheit und andere Abwesenheiten lassen sich zentraler organisieren und im Teamüberblick berücksichtigen.

Mitarbeiterdokumente zentral speichern

Das Dokumentencenter bündelt Mitarbeiterdokumente, Nachweise und organisatorische Unterlagen an einem Ort.

Arbeitsschutz-Unterweisungen nachvollziehbar organisieren

Das Arbeitsschutzmodul kann Unterweisungen, Mängel und Nachweise strukturierter abbilden, ohne Fachberatung zu ersetzen.

Häufige Fragen

Fragen aus dem Betriebsalltag.

Dürfen Pflegeeinrichtungen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen einsetzen?

§ 10 ArbZG sieht unter den dort genannten Voraussetzungen eine Ausnahme für Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen vor. § 11 ArbZG regelt dazu unter anderem beschäftigungsfreie Sonntage und Ersatzruhetage. Die konkrete Planung muss der Betrieb anhand aller anwendbaren Vorgaben prüfen.

Kann BYT Dienstplanung und tatsächlich gebuchte Zeiten gegenüberstellen?

Ja. Geplante Schichten und tatsächlich erfasste Arbeitszeiten werden in getrennten, miteinander verbundenen Bereichen geführt. Dadurch können berechtigte Personen Soll- und Ist-Werte prüfen.

Werden Urlaub und Krankheit bei der Planung sichtbar?

BYT verwaltet Urlaub, Krankheit und weitere Abwesenheiten zentral. Diese Daten können in der betrieblichen Planung berücksichtigt werden; BYT trifft dabei keine automatische Personalentscheidung.

Ersetzt das Arbeitsschutzmodul die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Das Modul unterstützt Organisation, Freigabe und Nachweis von Unterweisungen. Gefährdungsbeurteilung, fachliche Inhalte und Verantwortung verbleiben beim Unternehmen und den zuständigen Fachpersonen.

Nächster Schritt

Pflegebetrieb digitaler organisieren?

Testen Sie einen typischen Arbeitsablauf Ihres Teams. Unser Einführungsleitfaden hilft Ihnen, Einrichtung, erste Buchungen und Auswertung gemeinsam zu prüfen.