Branchenlösung

Zeiterfassung und Schichtplanung für Gastronomie-Betriebe

Mit Boost-Your-Time können Gastronomie-Betriebe Schichten, Arbeitszeiten, Pausen, Abwesenheiten und Mitarbeiterdokumente digitaler organisieren.

Branchenüberblick

Typische Herausforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie wechseln Arbeitszeiten, Teams und Auslastung häufig. Digitale Prozesse helfen, Schichten, Pausen und Abwesenheiten besser im Blick zu behalten.

Schichten ändern sich je nach Auslastung, Saison und Öffnungszeiten.

Pausen und Korrekturen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Urlaub und Krankheit wirken sich direkt auf die Schichtplanung aus.

Mitarbeiterdokumente und Unterweisungen sollten zentral auffindbar sein.

Lösung

Wie Boost-Your-Time Gastronomie-Betriebe unterstützt

BYT verbindet Zeiterfassung, Schichtplanung, Abwesenheiten, Dokumentencenter und Arbeitsschutz für Teams, die im Tagesgeschäft wenig Zeit für Verwaltung haben.

Praxis & rechtlicher Rahmen

Arbeitszeit und Organisation verlässlich dokumentieren.

Die folgenden Hinweise beruhen auf den unten verlinkten amtlichen Quellen. Sie beschreiben den organisatorischen Rahmen und ersetzen keine Rechtsberatung für den einzelnen Betrieb.

Arbeitszeiten und Pausen als verlässliche Datengrundlage

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich aufgeführt. Damit nennt § 17 Mindestlohngesetz für Arbeitgeber dieses Wirtschaftsbereichs grundsätzlich die Pflicht, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die gesetzliche Frist beträgt spätestens sieben Kalendertage nach dem Arbeitstag; die Aufzeichnungen sind grundsätzlich mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Mögliche Ausnahmen oder Erleichterungen sind betriebsspezifisch zu prüfen.

§ 4 Arbeitszeitgesetz verlangt im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. BYT kann Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen digital abbilden und damit die betriebliche Prüfung unterstützen, trifft aber keine automatische rechtliche Bewertung.

Sonn- und Feiertagsdienste mit Ausgleichstagen planbar halten

§ 10 Arbeitszeitgesetz lässt Sonn- und Feiertagsbeschäftigung unter den dort genannten Voraussetzungen unter anderem in Gaststätten sowie Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung zu. § 11 regelt dazu unter anderem beschäftigungsfreie Sonntage und Ersatzruhetage.

Mit der BYT-Schichtplanung lassen sich geplante Arbeitszeiten und Abwesenheiten in einer gemeinsamen Oberfläche organisieren. Ersatzruhetage oder andere betriebliche Regeln müssen Verantwortliche passend zum geltenden Recht und zu den konkreten Arbeitsverhältnissen planen und kontrollieren.

Unterweisungen passend zum Aufgabenbereich dokumentieren

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Unterweisungen auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sein. Sie sind unter anderem bei Einstellung, Aufgabenänderungen und vor der Nutzung neuer Arbeitsmittel oder Technologien durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen.

Das BYT-Arbeitsschutzmodul kann freigegebene Unterweisungen und Nachweise organisatorisch zusammenführen. Gefährdungsbeurteilung, fachliche Inhalte und Freigaben bleiben Aufgabe des Unternehmens und der zuständigen Fachpersonen.

Funktionen

Wichtige BYT-Bereiche für Gastronomie.

Arbeitszeiten digital erfassen

Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Tageswerte lassen sich digital erfassen und zentral auswerten.

Pausen und Korrekturen verwalten

Pausen, Nachträge und Korrekturen erhalten eine klare Struktur, damit Monatswerte besser nachvollziehbar bleiben.

Urlaub & Krankheit dokumentieren

Urlaub, Krankheit und andere Abwesenheiten lassen sich zentraler organisieren und im Teamüberblick berücksichtigen.

Mitarbeiterdokumente zentral speichern

Das Dokumentencenter bündelt Mitarbeiterdokumente, Nachweise und organisatorische Unterlagen an einem Ort.

Arbeitsschutz-Unterweisungen nachvollziehbar organisieren

Das Arbeitsschutzmodul kann Unterweisungen, Mängel und Nachweise strukturierter abbilden, ohne Fachberatung zu ersetzen.

Häufige Fragen

Fragen aus dem Betriebsalltag.

Welche Arbeitszeitangaben nennt § 17 MiLoG für die Gastronomie?

Für Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe nennt § 17 MiLoG in Verbindung mit § 2a SchwarzArbG grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Aufzeichnung und Aufbewahrung unterliegen gesetzlichen Fristen; mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Kann BYT Pausen getrennt von der Arbeitszeit erfassen?

Ja. Die Zeiterfassung bildet Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen ab. Verantwortliche können vorhandene Buchungen prüfen und für Monatswerte oder Reports weiterverwenden.

Kann BYT Sonn- und Feiertagsdienste automatisch rechtlich freigeben?

Nein. BYT unterstützt die Planung und Dokumentation. Ob Sonn- oder Feiertagsarbeit zulässig ist und welcher Ersatzruhetag erforderlich ist, muss der Betrieb anhand der gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Vorgaben prüfen.

Wie verbindet BYT Schichtplanung und Abwesenheiten?

Geplante Schichten, Urlaub, Krankheit und tatsächlich gebuchte Arbeitszeiten liegen in derselben Plattform. Dadurch können Verantwortliche die Planung auf Basis der vorhandenen Daten prüfen, ohne dass BYT Personalentscheidungen automatisch trifft.

Nächster Schritt

Gastronomie digitaler organisieren?

Testen Sie einen typischen Arbeitsablauf Ihres Teams. Unser Einführungsleitfaden hilft Ihnen, Einrichtung, erste Buchungen und Auswertung gemeinsam zu prüfen.